Reicht die präventive Förderung nicht aus, kann auf Antrag der Eltern und/ oder
der allgemeinbildenden Schule ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden.
In diesem Verfahren wird die Frage beantwortet, ob eine Schülerin oder
ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat.
Dabei steht im Mittelpunkt welche besondere Förderung in
den Entwicklungsbereichen von der Schülerin oder dem Schüler benötigt wird und nach welchem lehrplanmäßigen Anforderungen sie oder er unterrichtet werden muss.