Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen, die in der Grund- und Gemeinschaftsschule vorübergehend nicht ausreichend gefördert werden können, haben die Möglichkeit auf Elternwunsch in der Stammhausmaßnahme beschult zu werden.
Förderzentrumslehrkräfte unterrichten in einem Klassenlehrkraftsteam unter Berücksichtigung des Lern- und Entwicklungsstandes die Kinder und Jugendlichen in jahrgangsübergreifenden Klassen. Hier werden die Schülerinnen und Schüler durch individuelle Lernangebote gefördert. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht das fächerübergreifende Arbeiten, offene Unterrichtsformen und soziales Handeln.
In der Oberstufe nehmen die Schülerinnen und Schüler an einer umfangreichen Berufshinführung teil.
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 9. Klasse in der Stammhausmaßnahme beschult werden. Es kann ausschließlich ein Förderschulabschluss erreicht werden.
Ziel ist immer die Rückführung in die allgemeinbildende Schule.